updated:  2024 24. January
published:  2024 24. January

WEG

Wohnungseigentumsgesetz

Zustimmungserfordernis beim Verkauf einer Wohnung

Nach einem Urteil des BGH v. 21.07.2023 (V ZR 90/22 ) besteht die Pflicht zur Zustimmung einer Eigentumsübertragung (Verkauf einer Wohnung) bei der Eigentümergemeinschaft und nicht beim Verwalter (vgl. §9b Abs. 1 WEG v. 01.12.2020). Die überkommene Rechtslage wurde durch die Novellierung des WEG’s dahin angepaßt, dass die Eigentümergemeinschaft die Aufgaben und die Befugnisse der Verwaltung übernimmt (vgl. §18 Abs. 1 WEG ) und es einer Zustimmung des Verwalters nicht mehr bedarf.

Stichworte (tags)