updated: | 2023 04. December |
published: | 2022 24. August |
Reallast
Was ist eine Reallast?Die Reallast
Die Reallast verpflichtet einen Grundstückseigentümer wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten (§ 1105 BGB ). Der Begünstigte, bzw. Berechtigte kann eine natürliche oder juristische Person sein.
Die Art der Leistung kann folgende sein:
- Geldleistung
- Sachleistung
- Dienstleistung
In der Regel dient die Reallast der dinglichen Sicherung (Eintragung im Grundbuch) einer schuldrechtlichen Forderung. Der Berechtigte kann die Forderung durch Vollstreckung in das Vermögen des Verpflichtenden erwirken oder durch eine Zwangsvollstreckung des Grundstücks betreiben.
Bei der Ermittlung des Verkehrwertes mit Reallast sind folgende Konstellationen möglich:
- Der neue Eigentümer übernimmt die schuldrechtliche Forderung und die Reallast. Die Reallast wirkt sich wertmindern auf den Verkehrswert aus1.
- Der neue Eigentümer übernimmt nur die Reallast. Die schuldrechtliche Forderung verbleibt beim Alteigentümer. Ist dieser nicht zahlungsfähig, dann droht auch die Zwangsvollstreckung in das Grundstück des neuen Eigentümers. Die Reallast wird in Abhängigkeit der Bonität des Alteigentümers in der Wertermittlung zu berücksichtigt2.
- Der neue Eigentümer übernimmt werder die Reallast noch die schuldrechtliche Forderung. D.h. im Zuge des Verkaufs des Grundstück ist die Aufhebung der Forderung und der dinglichen Sicherung vorgesehen. Es bedarf keiner Ermittlung der Reallast.