updated:  2023 06. March
published:  2021 07. July

Erschließungsbeitrag

Erschließungskosten eines Grundstücks.

Erschließungskosten im Sinne des BauGB §127

Das BauGB behandelt den Erschließungsbeitrag im sechsten Teil.
Erschließungsanlagen im Sinne § 127 BauGB sind:

  • Verkehrsflächen
  • Park- und Grünflächen (mit Ausnahme von Kinderspielplätzen)
  • Anlagen zum Immissionsschutz (z.B. Lärmschutzwand)

Durch Kostenspaltung kann der Erschließungsbeitrag für den Grunderwerb, die Freilegung und für Teile der Erschließungsanlagen selbständig erhoben werden (BauGB §127 Abs. 3).

Weitere Erschließungskosten

Nicht im Sinne des BauGB sind Anlagen zur Ableitung von Abwasser sowie zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser. Diese Kosten werden über Ländergesetzte geregelt (Kommunalabgabengesetz) und weitergehend z.B. in Abwassergebührensatzung einer Gemeinde.

Der Beitragsmaßstab richtet sich in den Kommunen mehrheitlich an der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der Gebäude.

Berechnung Erschließungsbeiträge
  • 1. Flächenangaben
  •  m²
  •  m²
  •  
  • 2. Beitragssätze Abwasser/Kanal
  •  €/m²
  •  €/m²
  •  %
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  • 3. Beitragssätze Wasseranschluß
  •  €/m²
  •  €/m²
  •  %
  •  
  •  
  • 4. Ergebnis und Zusammenfassung
  •  
  •                        

Erschließungsbeitragssatzung

Eine Gemeinde kann Aufgrund des § 132 BauGB und des Kommunalabgabengesetzes in einer Erschließungsbeitragssatzung einen Erschließungsbeitrag zu den erforderlichen Erschließungsanlagen erheben. Die Satzung enthält sowohl Beiträge für Erschließungsanlagen nach BauGB als auch Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz.

Bayrische KAG
Brandenburgische KAG

Beispiele für Erschließungsbeitragssatzungen sind:
Berg am Starnberger See
Münchberg - Satzungen und Verordnungen
Rehau - Ortsrecht
Bad Steben - Satzungen und Verordnungen
Helmbrechts - Stadtrecht
Forst(Lausitz)
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